Von: Gast
Sie sind als Strafverteidiger im Ernst der Ansicht, dass schon die Nichteinhaltung des „guten Tons“ objektiv an sich strafbar ist?? Nach welcher Norm eigentlich??
View ArticleVon: wstell
@Gast: Wie kommen Sie auf diese merkwürdige Idee, dass Herr Hoenig im Ernst dieser Ansicht sei?
View ArticleVon: IANAL
Wenn es stimmt, ein unmögliches Verhalten. Aber aus gutem Grund ist schlechtes Benehmen nicht strafbar.
View ArticleVon: Joerg
Besonders peinlich finde ich allerdings erneut die angebgeliche Reaktion von Herrn Wulff. Sollten die Berichte zutreffen, hat er die 10.000 Euro nachdem die StA nachgefragt hat schnell "nachgespendet"....
View ArticleVon: @IANAL
... Und aus gutem Grund ist Herr Wullf nicht mehr Bundespräsident dieses Landes. Hinsichtlich der Strafbarkeit des schlechten Benehmens rufe ich noch einmal dessen Sensibilität in Sachen...
View ArticleVon: @@IANAL
Ich nehme mir ein "l" und spendiere meinem Beitrag ein "f". Ihr Blog braucht eine Editierfunktion^^
View ArticleVon: IANAL
@@IANAL: Der von Ihnen genannte Paragraph gehört ebenfalls aus gutem Grund schnellstmöglich abgeschafft, eigentlich sogar das Amt des Bundespräsidenten insgesamt, aber das steht auf einem anderen...
View ArticleVon: MaxR
Die Schlußfolgerung ist schön. Ich schließe daraus, daß ich mich auch nicht fremdschämen muß, weil der Herr W. mein Fremdschämen gar nicht zu würdigen in der Lage wäre.
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